Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

  1. Allgemeines
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Werbekonten, Zugänge, Mediabudget
  4. Vertragsschluss
  5. Laufzeit, Kündigung
  6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
  8. Verantwortlichkeit, Freistellung
  9. Haftung
  10. Höhere Gewalt
  11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
  12. Geheimhaltung, Datenschutz
  13. Änderung der AGB
  14. Rechtswahl Erfüllungsort, Gerichtsstand
  15. Schlussbestimmungen
  16. Allgemeines

1.1.     Revorex Consulting stellt dem Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“
genannt) Dienstleistungen im Bereich B2B-Marketing und Vertrieb, insbesondere Beratung, den Aufbau von Messsystemen und die Betreuung digitaler Werbekampagnen auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“ genannt) zur
Verfügung.

1.2.     Diese AGB gelten nur für Verträge von Revorex Consulting mit
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

1.3.     Sämtliche Verträge zwischen Revorex Consulting und ihrem Kunden
sowie alle Dienstleistungen von Revorex Consulting erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.

1.4.     Der Einbeziehung vom Kunden gestellter, abweichender Allgemeiner
Geschäftsbedingungen bzw. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn die  Revorex Consulting
diese schriftlich bestätigt.

1.5. Begriffsbestimmungen:

„Werbeplattform“ meint die Dienste, über die Werbeanzeigen ausgeliefert werden, insbesondere Google Ads, Meta, LinkedIn und vergleichbare Anbieter.

„Plattformbetreiber“ meint das Unternehmen, das eine Werbeplattform betreibt.

„Werbekonto“ meint das Konto des Kunden bei einem Plattformbetreiber, über das Kampagnen verwaltet und abgerechnet werden.

„Mediabudget“ meint die Beträge, die der Kunde an die Plattformbetreiber für die Auslieferung von Werbung zahlt. Das Mediabudget ist kein Bestandteil der Vergütung von Revorex Consulting.

„KPI“ meint Kennzahlen, mit denen die Leistung der Kampagnen gemessen, ausgewertet und optimiert wird, beispielsweise Klicks, Klickkosten, Anfragen, Kosten pro Anfrage und qualifizierte Verkaufschancen.

„Messsystem“ meint die technische Erfassung und Zuordnung von Nutzerinteraktionen über Werbekonten, Website, Analysewerkzeuge und das CRM-System des Kunden.

  1. Leistungsbeschreibung

2.1. Revorex Consulting erbringt Leistungen in drei Bereichen. Welche davon beauftragt sind, ergibt sich aus dem Einzelvertrag nach den Ziffern 4.2 und 4.3.

2.2. Beratung. Revorex Consulting analysiert, wie beim Kunden Anfragen entstehen und wie daraus Aufträge werden. Dazu gehören die Auswertung vorhandener Daten aus Werbekonten, Website und CRM-System, die Benennung von Schwachstellen in dieser Strecke und Empfehlungen zur Behebung. Das Ergebnis wird in Textform übergeben.

2.3. System-Aufbau. Revorex Consulting richtet auf Wunsch das Messsystem ein. Dazu gehören die Erfassung von Interaktionen auf der Kundenwebsite, die Kennzeichnung von Herkunftsquellen, die Übergabe von Anfragen an das CRM-System des Kunden sowie die Einrichtung von Auswertungen. Die Einrichtung erfolgt in den Konten und Systemen des Kunden.

2.4. Betreuung von Werbekampagnen. Revorex Consulting verwaltet die Werbekonten des Kunden bei den Plattformbetreibern. Vom Umfang des Einzelvertrags abhängig gehören dazu die Auswahl von Zielgruppen und Suchbegriffen, die Erstellung von Anzeigentexten und Anzeigenmotiven, die Einrichtung und laufende Anpassung der Kampagnen sowie die Verteilung des Mediabudgets.

2.5. Revorex Consulting führt die Leistungen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden durch, auf Basis der gemeinsamen Budgetplanung nach Ziffer 3.4 und der vereinbarten KPI. Revorex Consulting schuldet die Tätigkeit und keinen bestimmten Erfolg.

2.6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Plattformbetreiber ihre Auslieferungs- und Preissysteme eigenständig gestalten und diese dem Kunden und Revorex Consulting nicht vollständig offenliegen. Revorex Consulting übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Sichtbarkeit, eine bestimmte Anzahl an Anfragen, ein bestimmter Preis je Anfrage oder ein bestimmter Umsatz erreicht wird.

2.7. Die Aussagekraft von Auswertungen hängt von den Daten ab, die in den Systemen des Kunden vorliegen. Revorex Consulting übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten, die aus Systemen Dritter stammen oder durch Einwilligungseinstellungen der Websitebesucher beschränkt werden.

2.8. Revorex Consulting stellt dem Kunden, vom Umfang des Einzelvertrags abhängig, in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung der vereinbarten KPI zur Verfügung. Der Abstand wird im Einzelvertrag festgelegt.

2.9. Die Tätigkeit bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Inhalte der beworbenen Domain (nachfolgend: „Kundenwebsite“). Inhalte von Subdomains sind ausgeschlossen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Erweiterungen sind zusätzlich zu vergüten.

2.10. Der Kunde ist befugt, Revorex Consulting jederzeit Anweisungen zu erteilen, insbesondere zur Änderung oder Deaktivierung von Kampagnen und zur Höhe des Mediabudgets. Revorex Consulting setzt diese Anweisungen um und bestätigt sie in Textform.

2.11. Soweit Revorex Consulting eine Landing-Page erstellt, stellt der Kunde die Inhalte bereit und gestattet die Nutzung bereits vorhandener Inhalte aus der Kundenwebsite. Die Nutzungsrechte an der Landing-Page, der zugehörigen Domain und an den Inhalten, die nicht vom Kunden stammen, stehen Revorex Consulting zu, bis der Einzelvertrag etwas anderes bestimmt.

  1. Werbekonten, Zugänge, Mediabudget

3.1. Zur Durchführung der Leistungen nach Ziffer 2.4 ist erforderlich, dass der Kunde über ein eigenes Werbekonto bei dem jeweiligen Plattformbetreiber verfügt. Für die Leistungen nach den Ziffern 2.2 und 2.3 ist ein lesender Zugriff auf die betroffenen Konten und Systeme erforderlich.

3.2. Verfügt der Kunde bereits über ein Werbekonto, stimmt er dem Zugriffsantrag von Revorex Consulting umgehend zu. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff während der Vertragslaufzeit möglich bleibt.

3.3. Verfügt der Kunde über kein Werbekonto, beauftragt und bevollmächtigt er Revorex Consulting hiermit, im Namen und für Rechnung des Kunden die erforderlichen Konten anzulegen. Revorex Consulting teilt dem Kunden die Zugangsdaten binnen 14 Tagen in Textform mit. Der Kunde ändert die Passwörter umgehend. Die Konten stehen im Eigentum des Kunden und verbleiben bei ihm, auch nach Vertragsende.

3.4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Plattformbetreiber für die Auslieferung von Werbung Entgelte berechnen, insbesondere nach Klicks oder nach Einblendungen, und dass sie diese Beträge unmittelbar mit dem Kunden abrechnen. Revorex Consulting beauftragt die Kampagnen im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde erteilt die dafür erforderliche Vollmacht. Das Mediabudget wird zwischen den Parteien vorab festgelegt und ist kein Bestandteil der Vergütung nach Ziffer 6.

3.5. Soweit Revorex Consulting im Rahmen der Leistungen nach Ziffer 2.3 auf Analysewerkzeuge, das CRM-System oder sonstige Systeme des Kunden zugreift, erteilt der Kunde die erforderlichen Zugänge. Der Umfang wird auf das beschränkt, was für die beauftragte Leistung erforderlich ist.

3.6. Revorex Consulting ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte einzusetzen. Für deren Auswahl und Steuerung bleibt Revorex Consulting verantwortlich.

  1. Vertragsschluss

4.1.     Soweit nichts anders ausgewiesen, sind Angebote, Preise und
Terminangaben von Revorex Consulting freibleibend und unverbindlich.

4.2.     Vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung kommt der Vertrag erst
mit der schriftlichen Bestätigung des durch Revorex Consulting
erteilten Einzelangebots durch den Kunden zustande.

4.3.     Der konkrete Vertragsinhalt und Umfang ergibt sich aus dem
Angebotsschreiben bzw. der individuellen Vereinbarung.

4.4.     Zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Erbringung der vertraglich
geschuldeten Leistung kann sich Revorex Consulting auch Dritter als
Erfüllungsgehilfen bedienen.

  1. Laufzeit und Kündigung

5.1.     Der zwischen Revorex Consulting und dem Kunden geschlossene Vertrag wird
auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt drei Monate.

5.2.     Der Vertrag ist bis zum Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf des nächsten
Monats kündbar. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf der Mindestvertragsdauer möglich. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Vor dem Beginn der Laufzeit des Vertrages ist
eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

5.3.     Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei Revorex Consulting.

5.4.     Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5.     Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch Revorex Consulting liegt insbesondere vor, wenn: die Vermögensverhältnisse des
Kunden erheblich gefährdet sind; sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung
in Verzug befindet; bei monatlicher Zahlungsweise mit insgesamt zwei Raten;
über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches
mangels Masse abgelehnt wird; der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten
erheblich verletzt.

5.6.     Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen
und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der jeweiligen
Restvertragslaufzeit sofort fällig. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, keinen
oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Revorex Consulting bleibt
vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und zu beanspruchen.

 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen

6.1.     Die von dem Kunden für die in Anspruch genommenen Leistungen von Revorex Consulting zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen
Einzelangebot oder der Einzelvereinbarung.

6.2.     Alle Preise von Revorex Consulting verstehen sich, soweit nicht
bereits anderes ausgewiesen, jeweils in Euro als Nettopreise zuzüglich der
jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3.     Die Abrechnung der Entgelte erfolgt bei Laufzeitverträgen mit
monatlicher Zahlungsweise, monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag
eines Monats.

6.4.     Rechnungsbeträge werden jeweils binnen einer Woche nach Rechnungserhalt
zur Zahlung fällig.

6.5.     Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage
nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei monatlicher Zahlungsweise gilt dies zusätzlich
erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.

6.6.     Im Falle des Verzugs ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB
verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Revorex Consulting vorbehalten.

6.7.     Im Rahmen eines vereinbarten Lastschrifteinzugs ist Revorex Consulting bei, von dem Kunden zu vertretenen Rücklastschriften berechtigt, die hierfür
angefallenen Gebühren zu berechnen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.     Der Kunde hat von Revorex Consulting alle zur ordnungsgemäßen
Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Zugänge, Informationen
und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu
gehören insbesondere auch alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen
Informationen über das Unternehmen, seiner Produkte und das von ihm bediente
Marktsegment.

7.2.     Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Durchführung des jeweiligen
Auftrags erforderlichen Rechte besitzt.

7.3.     Der Kunde übertragt von Revorex Consulting sämtliche für die
Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer
Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die
Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

7.4.     Während der Laufzeit des Vertrages hat es der Kunde zu unterlassen, ohne
Absprache mit Revorex Consulting selbst Änderungen an den
Kampagneneinstellungen (insbesondere an Zielgruppen, Suchbegriffen und Budgets) bezüglich derjenigen Webseiten
vorzunehmen, die von Revorex Consulting betreut werden.

7.5.     Der Kunde trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten
Informationen, Materialien und Weisungen. Der Kunde ist verpflichtet,
rechtliche Prüfungen selbst durchzuführen. Es ist insoweit im Besonderen
ausschließliche Sache des Kunden, wettbewerbs-, urheber-, marken- und
namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

7.6.     Sofern der Kunde eine haftungsbegründende Rechtsverletzung zu vertreten
hat, stellt er Revorex Consulting von allen wettbewerbs-, urheber-, marken-
und namensrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und hat von Revorex Consulting
die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der Rechtsverletzung und der daraus
erfolgten Inanspruchnahme entstehen.

7.7.     Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung unter
Nachfristsetzung von 10 Tagen in Textform nicht nach, wird Revorex Consulting von ihrer Leistungspflicht entbunden.

7.8.     Der Kunde hat von Revorex Consulting unverzüglich eintretende Änderungen
vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen; hierzu gehören auch firmenbezogene
Änderungen (z. B. Adress- E-Mail- und Telefonverbindungsdaten).

  1. Verantwortlichkeit, Freistellung

8.1.     Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder
Eigennamen Dritter als Keywords, aber auch anderer Suchbegriffe aufgrund
wettbewerbsrechtlicher Vorgaben gegebenenfalls unzulässig sein kann und der
Kunde durch deren Verwendung Gefahr laufen kann, durch den Inhaber der Marke
oder des Eigennamens bzw. von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch
genommen zu werden.

8.2.     Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der
von ihm angemeldeten Keywords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich,
insbesondere in marken-, urheberrechtlicher-, wettbewerbsrechtlicher und
strafrechtlicher Hinsicht. Es obliegt dem Kunden daher selbst, dafür Sorge zu
tragen, dass sämtliche Daten und Inhalte auf seiner zu bewerbenden Webseite und
die zu verwendenden Keywords stets aktuell und richtig sind, keine Rechte
Dritter, im Besonderen Marken- und Urheberrechte verletzen sowie den
wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, Revorex Consulting umgehend Suchbegriffe und/ oder Wörter für
Anzeigentexte, welche Marken- und Namensrechte Dritter verletzten bzw.
wettbewerbsrechtlich unzulässig sein könnten, zu benennen.

8.3.  Revorex Consulting ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses weder
beauftragt, noch verpflichtet, marken-, namens-, urheber- oder
wettbewerbsrechtliche Recherchen vorzunehmen und haftet für Schäden, die aus
der Verletzung von Namens-, Markens- und Urheberrechten Dritter bzw.
wettbewerbsrechtlicher Vorgaben entstehen, weder unmittelbar, noch mittelbar,
sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Revorex Consulting wird den Kunden lediglich bei offensichtlichen Verdachtsfällen
informieren.

8.4.     Der Kunde stellt Revorex Consulting insoweit von allen Ansprüchen
Dritter, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Revorex Consulting verursacht wurden und dadurch entstehen, dass der Kunde Keywords
oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind,
frei und hat ihr alle Kosten zu erstatten, die ihr in diesem Zusammenhang
entstehen.

8.5.     Für den Fall der Nutzung von Google Analytics, Google Webmaster-Tools,
Google Remarketing und Google Conversion Tracking, hat der Kunde selbst für die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Dies liegt
in seinem alleinigen Verantwortungsbereich.

 

  1. Haftung

9.1.     Revorex Consulting haftet dem Kunden für von ihr vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Schäden uneingeschränkt. Revorex Consulting
haftet zudem für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet bzw. für die Verletzung von
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2.      Revorex Consulting haftet nicht für die leicht fahrlässige
Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.

9.3.     Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Revorex Consulting.

9.4.     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie
durch Revorex Consulting.

  1. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Partei der
anderen Partei für die Nichterfüllung oder den Verzug mit Leistungspflichten
unter dem Vertrag, soweit die Nichterfüllung oder der Verzug auf Umständen
beruht, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Solche
Umstände schließen insbesondere ein: Höhere Gewalt durch Naturereignisse,
Krieg, durch dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des
elektronischen Datenabtauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte, Terrorismus,
Aufstände, Streiks und/oder Aussperrungen, sowie den Ausfall der allgemeinen
Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen.

  1. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

11.1.  Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte
ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Revorex Consulting
ausgeschlossen.

11.2.  Eine Aufrechnung des Kunden mit einer eigenen Gegenforderung ist nur
zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Revorex Consulting ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
des Kunden auch dann befugt, wenn diese noch nicht fällig sind.

11.3.  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn
seine Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Geheimhaltung, Datenschutz

12.1.  Die Parteien verpflichten sich, alle ihr im Zuge der
Vertragsdurchführung zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und
hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

12.2.  Der Kunde wird darüber unterrichtet, dass die von Revorex Consulting
im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des
Kunden nur erhoben, gespeichert, verwendet und maschinell verarbeitet werden,
soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch
gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Revorex Consulting wird die Daten vertraulich und entsprechend den Vorgaben des
Datenschutzgesetzes behandeln und nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte
weitergeben.

  1. Änderung der AGB

13.1.   Revorex Consulting behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer
Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht
um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen und
sofern die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien
für den Kunden zumutbar ist.

13.2.  Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden an die von diesem im Rahmen
des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt.

13.3.  Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der
Ankündigung wirksam und Vertragsbestandteil. Revorex Consulting wird
dem Kunden im Rahmen der Übermittlung der geänderten Bedingungen auf sein
Widerspruchsrecht hinweisen.

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1.  Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Revorex Consulting und dem
Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter
Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2.  Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Revorex Consulting in
25336 Elmshorn, Deutschland.

14.3.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis zwischen Revorex Consulting und dem Kunden ist 25336 Elmshorn, Deutschland.

  1. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

15.1.  Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.2.  Soweit von Revorex Consulting  nicht ausdrücklich anders verlangt, findet § 127 Abs. 2 BGB mit
der Maßgabe Anwendung, dass eine Übermittlung per E-Mail zur Wahrung der
Schriftform ausreichend ist.

15.3.  Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist bindend, die englische Übersetzung dient ausschließlich
zu Informationszwecken.

15.4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Es ist ausdrücklicher Wille, dass § 139 BGB insgesamt
abbedungen ist und dies nicht bloß eine Umkehr der Beweislast zur Folge hat.

Stand: Oktober 2025

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